Offizielle DHB Mitteilungen 2002
Jugendsekretariat
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 21. Juni 2002 • Jugend-Mitteilung Nr. 06

DM-Vor- und Zwischenrunden der Jugend 2002

Termine für alle Altersklassen: DM-Vorrunden
Zwischenrunden
Endrunden
05./06. Okt. 2002
12./13. Okt. 2002
19./20. Okt. 2002

Liebe Mädchenwartinnen und Jugendwarte,

die beigefügte

wurden wie in den vergangenen Jahren nach Anzahl der gemeldeten und am Spielbetrieb beteiligten Mannschaften in den einzelnen Altersklassen vorgenommen. Soweit es möglich war, sind hierbei neben geographischen Erfordernissen auch die Beteiligung der Verbände an den letztjährigen Endrunden und die Pokalergebnisse berücksichtigt worden.

In allen Gruppen spielt die erstgenannte Mannschaft gegen die drittgenannte und die zweite gegen die vierte Mannschaft (1 - 3 , 2 - 4).

Die Einteilung der Vor- und Zwischenrunden wird in der DHZ und auf der DHB-Web-Site veröffentlicht. Zusätzlich werden die Mädchenwartinnen und Jugendwarte der Landeshockeyverbände (LHV) hiermit dringend dazu aufgefordert, ihre am Spielbetrieb beteiligten Vereine ausdrücklich über die Teilnahme- und Ausrichtungsmodalitäten aufzuklären, um kurzfristigen Absagen und Problemen bei der Gestaltung des Spielplanes und der Vergabe der Ausrichtungen vorzubeugen.

Für die Vor- und Zwischenrunden der DM Turniere gelten die folgenden Bestimmungen:

  1. Die Landeshockeyverbände stellen sicher, dass sie die ihnen zugewiesenen Vor- und Zwischenrundenplätze belegen, und melden ihre Teilnehmer und Ausrichter rechtzeitig dem Jugendsekretariat. (siehe auch 2.)
    - Die Meldung der Zwischenrunden-Teilnehmer muss bis zum 30. September erfolgen.
    - Die Meldung der Vorrunden-Teilnehmer muss bis zum 23. September erfolgen.
    Die Absage einer Teilnahme nach den hier genannten Terminen verpflichten den LHV zur Übernahme der Mehrkosten, die den in der jeweiligen Gruppe verbleibenden Mannschaften gegebenenfalls aufgrund einer verspäteten Absage entstehen.
  2. Die Ausrichtungen sind den Erstgenannten einer jeden Gruppe zugewiesen. Allerdings sind Doppelveranstaltungen nur dann zulässig, wenn der Ausrichter zwei Plätze zur Verfügung hat.
    Muss sich ein Verein nach dieser Bestimmung für eine Ausrichtung entscheiden, ist es die Aufgabe des zuständigen LHV, diese Entscheidung mit dem Verein zu klären und das Jugendsekretariat rechtzeitig mit seiner Teilnehmermeldung (siehe 1.) darüber zu unterrichten, welche Ausrichtung anderweitig vergeben werden muss.
  3. Erscheint die Durchführung eines DM Turniers aufgrund anderer angesetzter Meisterschaftsspiele beeinträchtigt, kann die Ausrichtung nur aufrechterhalten bleiben, wenn die anderen Meisterschaftsspiele verlegt werden (ggf. auch durch Verzicht auf das Heimrecht). Der ZA hat die Interessen aller beteiligten Mannschaften zu prüfen und über die Ausrichtungsvergabe zu entscheiden.
  4. Die Spielplangestalter der Bundes- und Regionalligen werden angehalten, bei den DM Turnieren der Jugend ihre Spiele am Samstag um 17.00 Uhr oder später und am Sonntag um 15.00 Uhr oder später anzusetzen.
  5. Die Ausrichter informieren den Jugendausschuss über den vorgesehenen Spielplan. Der ZA bestimmt die Neuvergabe der Ausrichtung, wenn ein Turnier nicht am planmäßig angesetzten Ausrichtungsort durchgeführt werden kann.

Das Jugendsekretariat unterrichtet alle Teilnehmern über die weiteren Durchführungs-bestimmungen.

Mit freundlichen Grüßen,

Harald P. Steckelbruck

 Mitteilungen des Jugendsekretariat


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