Regeländerungen und Regelauslegungen zur Hallensaison 2003/2004
Die FIH hat kurzfristig eine Reihe von Änderungen der Hallenregeln beschlossen, die international bereits ab dem 1.1.2004 gültig werden. In Anbetracht der unmittelbar bevorstehenden neuen Hallensaison und der Notwendigkeit, zunächst einige Unklarheiten in den neuen Bestimmungen abzuklären, hat die KSR beschlossen, in der Hallensaison 2003/2004 nach den seitherigen Regeln zu spielen, eine unten beschriebene Ausnahme ausgenommen. Nachstehend hierzu einige Erläuterungen:
1. Ball in Torwartausrüstung
Wenn sich der Ball innerhalb eines Schußkreises in der Ausrüstung
des Torwartes verfängt, ist auf Strafecke zu entscheiden. Diese Regelung gilt
seit dem 1.11.2002.
2. Ball in liegenden Torwart
Ein Angreifer darf den Ball im Schußkreis in Richtung Tor spielen, auch dann,
wenn ihm in kurzer Distanz ein liegender Torwart den Weg versperrt. Dabei darf
der TW nicht mit dem Schläger berührt werden. Wird der Ball durch den
liegenden TW unbespielbar, ist auf Strafecke zu entscheiden. Berührt der
Angreifer mit seinem Schläger den TW, ist auf Freischlag für die abwehrende
Mannschaft zu entscheiden.
3. Bewegungsraum für Torhüter - Helmpflicht -
Torwarte und Feldspieler, die die Rechte eines TW wahrnehmen, dürfen sich auf
dem gesamten Spielfeld bewegen. Normale Torhüter, erwachsene und jugendliche, müssen
während des gesamten Spiels einen Schutzhelm tragen, außer als Schütze eines
7 m-Balls. Feldspieler mit TW-Rechten dürfen außerhalb ihres Schußkreises
keinen Schutzhelm tragen. Jugendliche Spieler dürfen nicht als Feldspieler mit
Torwartrechten eingesetzt werden.
4. Hohe Bälle
Hohe Bälle sind nur bei Torschüssen in den Schußkreisen erlaubt.
Unabsichtliches Hochspielen des Balles bis zu 10 cm (Bandenhöhe) bedeutet
keinen Regelverstoß, sofern ein Gegenspieler dadurch weder benachteiligt noch
gefährdet wird. Bei einem Stoppversuch kann der Ball an jeder Stelle des
Spielfeldes, also auch in den Schußkreisen, mehr als 10 cm hoch springen.
Wenn dabei kein Gegenspieler benachteiligt oder gefährdet und der Ball am Boden
weiter gespielt wird, muß das Spiel nicht durch Pfiff unterbrochen werden. Eine
Ausnahme bildet das Stoppen des Balles bei der Hereingabe einer Strafecke. In
diesem Fall muß ein hochspringender Ball immer sofort abgepfiffen
werden.
5. Hohe Abwehr durch den Torwart
In der Vergangenheit gab es immer wieder Unsicherheiten im Hinblick darauf, nach
welchen Maßgaben die hohe Abwehr eines Balles durch den Torwart zu beurteilen
ist. Hierzu sei klar gestellt: Alleinige Kriterien für die Bewertung eines vom
TW hoch abgewehrten Balles sind dessen Gefährlichkeit bzw. das Entstehen eines
Nachteils für die gegnerische Mannschaft. Es ist dabei unerheblich, ob der Ball
hoch oder flach auf das Tor geschossen wurde. Ist der hoch abgewehrte Ball ungefährlich
und entsteht dabei kein Nachteil für die gegnerische Mannschaft, läuft das
Spiel weiter. Wird irgend ein Spieler im Schußkreis gefährdet oder wird der
Ball über den am Boden befindlichen Stock eines Gegenspielers gespielt, ist auf
Strafecke gegen den TW zu entscheiden. Entsteht eine Gefahr durch den hoch
abgewehrten Ball erst außerhalb des Schußkreises, muß der gegnerischen
Mannschaft ein Freischlag am Ort der Gefahr zugesprochen werden.
6. Torschußabwehr über Schulterhöhe (NEU!)
Im Sinne der Gleichstellung zur Feldregel ist es nunmehr sowohl dem Torhüter
als auch den Abwehrspielern erlaubt, in ihrem eigenen Schußkreis einen hohen
Torschuß über der eigenen Schulterhöhe mit der flachen Seite ihres Stockes
anzuhalten, abzulenken oder abprallen zu lassen, sofern dies im Einzelfall nicht
gefährlich ist oder zu gefährlichem Spiel führen kann.
7. Im Liegen spielen
Feldspieler dürfen grundsätzlich nicht im Liegen spielen. Ein
Feldspieler spielt schon im Liegen, wenn er im Moment des Ballspielens
mit einem Knie oder einer Hand am Boden ist. Es zählt nicht als im Liegen
gespielt, wenn eine Hand oder beide Hände, die den Stock umfassen, den Boden
berühren. Nur Torhütern ist es gestattet, innerhalb ihres Schußkreises im
Liegen zu spielen; sie müssen dabei jedoch komplett, also mit voller Ausrüstung
und mit dem Schläger, im Kreis sein.
8. Behandlung von verletzten Spielern auf dem Platz
Die Behandlung eines verletzten Spielers auf dem Spielfeld ist grundsätzlich
unzulässig. Etwas anderes gilt nur, wenn der Spieler aufgrund seiner Verletzung
das Spielfeld nicht aus eigener Kraft verlassen kann. In solchen Fällen darf
– soweit vorhanden – der Arzt bzw. Physiotherapeut oder andernfalls der
Betreuer oder Trainer nach vorheriger Zustimmung des Schiedsrichters zur
Behandlung seines Spielers auf das Feld. Hierfür hat der Schiedsrichter die
Spielzeit anzuhalten. Eine taktische Betreuung (Coachen) der Spieler ist während
dessen durch den Behandelnden unzulässig.
Ein Spieler, der auf dem Feld behandelt worden ist (davon ausgenommen
sind verletzte Torhüter), muß im Anschluß an seine Behandlung vom Spielfeld
genommen werden und darf nicht sofort wieder am Spiel teilnehmen. Er darf jedoch
sofort durch einen anderen Spieler ersetzt werden, auch wenn vor der
Verletzungsunterbrechung eine Strafecke verhängt wurde (im Gegensatz zur Regelung im Feldhockey). Erfolgt kein Wechsel und der behandelte Spieler
will zurück aufs Spielfeld, muß er sich beim SR anmelden. Verläßt ein auf
dem Feld behandelter Spieler das Spielfeld nicht oder kehrt er ohne Erlaubnis
zurück, ist ihm die gelbe Karte zu zeigen.
9. Eingeklemmter Ball
Klemmt ein Spieler den Ball an der Seitenbande mit seinem Schläger so ein, daß
er für einen Gegenspieler unbespielbar wird, und versucht er auch nicht, den
Ball selbst weiter zu spielen, ist ein Freischlag gegen ihn zu verhängen.
Klemmen 2 Gegenspieler den Ball mit Ihren Schlägern so ein, daß er nicht
weiter gespielt werden kann, ist das Spiel ohne längeres Abwarten durch Pfiff
zu unterbrechen und an gleicher Stelle durch ein Bully fortzusetzen. Entsteht
diese Situation innerhalb eines Schußkreises, wird das Bully außerhalb ca. 5
cm vor der mittleren Schußkreislinie ausgeführt.
10. Gezogener / eingehängter Ball
Nur bei der Hereingabe einer Strafecke darf der Ball gezogen oder eingehängt
werden. In allen anderen Spielsituationen, bei denen der Ball wieder ins Spiel
gebracht wird (Mittelanstoß, Abschlag, Freischlag, Seitenbandenaus) ist das
Ziehen oder Einhängen des Balles („Schleuderball“) verboten. Dies gilt auch
für die Ausführung eines 7 m-Balles. Beim normalen Torschuß und beim
Umspielen eines Gegenspielers ist das Ziehen des Balles weiterhin erlaubt. Im
laufenden Spiel ist der gezogene Ball lediglich nach seiner Gefährlichkeit zu
beurteilen.
11. Freigabe der Strafecke
In Angleichung an die Handhabung im Feldhockey hebt der zuständige
Schiedsrichter nach Verhängung einer Strafecke so lange einen Arm hoch, bis die
Spieler beider Mannschaften zur Ausführung bereit sind. Das Senken des Arms ist
das Signal zur Ausführung der Strafecke. Der Ausführende hat nun ohne größere
Verzögerung den Ball durch Ziehen oder Schieben zu spielen. Erst nach der
Hereingabe dürfen die Angreifer und die Abwehrspieler den Schußkreis betreten.
12. „Taktische“ Fouls
In der Vergangenheit wurden zunehmend sog. „taktische Fouls“ beobachtet.
Hierbei handelt es sich in der Regel um – oftmals auch kleinere – Regelverstöße,
die nur in der Absicht begangen werden, den Spielfluss des Gegners
zu unterbrechen. Diese Situationen entstehen in der Halle häufig kurz
vor der Mittellinie oder allgemein im Zusammenhang mit Kontern, wenn es der
eigenen Mannschaft noch nicht gelungen ist, ihre Verteidigung zu formieren. Die
SR sind dazu angehalten, verstärkt auf diese Verhaltensweisen zu achten und
sie, wenn nötig, entsprechend den Richtlinien für persönliche Strafen zu
ahnden.
13. Persönliche Strafen
Die Strafzeit bei gelben Karten beträgt mindestens 2 und maximal 10 Minuten.
Die Strafzeit ist deutlich anzuzeigen. Analog zu den Richtlinien für persönliche
Strafen soll die Mindeststrafzeit für Unsportlichkeiten ohne Stock-/Körperkontakt
zu Gegenspielern 2 bis 5 Minuten und für schwerere Vergehen mit Stock-/Körperkontakt
5 bis 10 Minuten betragen. Nach Ablauf einer Strafzeit darf der bestrafte
Spieler sofort auf das Spielfeld, außer wenn zuvor eine Strafecke oder ein 7
m-Ball verhängt wurde. Nach Verhängung einer gelb-roten Karte darf sich die
betroffene Mannschaft bei einer Spielzeit von 2 x 30 Minuten erst nach Ablauf
von 15 Minuten, bei Spielen mit kürzerer Spielzeit bereits nach 10 Minuten,
wieder vervollständigen. Einem Spieler, der gerade eine Zeitstrafe verbüßt
und durch weiteres schlechtes Benehmen eine weitere Karte herausfordert, muß
die rote Karte gezeigt werden.
14. Strafverschärfung
Im Rahmen der Strafverschärfung ist es den Schiedsrichtern nicht möglich,
einen gegen die verteidigende Mannschaft innerhalb der eigenen Spielhälfte verhängten
Freischlag wegen Reklamierens auf Strafecke zu erhöhen. Statt dessen
haben die SR in solchen Situationen ausschließlich die nach Maßgabe der
entsprechenden Richtlinien angemessenen persönlichen Strafen zu verhängen.
Hiervon unbenommen sind die übrigen Maßnahmen zur Strafverschärfung,
insbesondere das Verhängen einer Strafecke, wenn die verteidigende Mannschaft
innerhalb der eigenen Spielhälfte den Ball wegschlägt oder den vorgegebenen
Abstand nicht einhält.
15. Zeitnehmer-Regelung (NEU !)
Für alle Spielklassen im Bereich des DHB gilt, daß ab sofort keine neutralen
Zeitnehmer mehr abzustellen sind. Statt dessen muß der Heimverein einen
Zeitnehmer, der Gastverein kann einen Zeitnehmer mit gleichen Rechten
stellen.
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1. 11. 2003 Willibald Schmidt, KSR
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