Änderungen der SPO DHB zum 01.08.2007
Der Spielordnungsausschuss des DHB hat Änderungen der Spielordnung beschlossen, deren amtlicher Text bereits offiziell veröffentlicht wurde und die zum 01.08.2007 Gültigkeit erlangen. Hier sind die wichtigsten Bestimmungen kurz erläutert. Der geänderte aktuelle Text der SPO DHB wird im Internet unter Ordnungen abgelegt.
Spielverlegungen bei Abstellung von Spielern für DHB-Maßnahmen
Gemäß § 9 können Vereine nicht gezwungen werden, Meisterschaftsspiele auszutragen, wenn sie Spieler für DHB-Maßnahmen abstellen müssen. Diese Möglichkeit ist in den Bundesligen für solche Spieltermine nicht gegeben, die sie abweichend von den Terminvorgaben des ZA in gegenseitigem Einvernehmen vereinbart haben. (§ 9 Abs. 2).
Zentrale Passdatei des DHB
Die Staffelleiter, besonders die der höheren Spielklassen, können ihre Kontrollpflicht bei der Überprüfung der Spielberichte nicht ausüben, weil nicht alle Spielerpässe in der zentralen Passdatei im Internet verfügbar sind. Jetzt müssen alle Spielerpässe dort erfasst werden. Es gilt eine Übergangszeit bis zum 01.11.2007. Dann sind dort nicht erfasste Spielerpässe ungültig. Die bestehenden Spielerpässe bleiben gültig, wenn sie im Internet erfasst sind. Spielerpässe können auch weiterhin im bisherigen Verfahren erstellt werden. (§ 19 Abs. 8).
Einsatz von nicht spielberechtigten Spielern
Die bisherige Regelung in § 20 Abs. 10, nach der bei Einsatz eines nicht spielberechtigten Spielers das Spiel mit 0:3 bzw. 0:5 für diese Mannschaft als verloren und für die andere Mannschaft als gewonnen gewertet wird, führt zu Ungerechtigkeiten, weil eine Mannschaft, die zufällig Teilnehmer an einem solchen Spiel ist, Vorteile daraus hat. Ab sofort wird das Spiel wie gespielt gewertet. Der Mannschaft, die einen nicht spielberechtigten Spieler eingesetzt hat, werden 3 Punkte abgezogen. Wird dieser Spieler in mehreren Spielen eingesetzt, werden maximal 12 Punkte abgezogen. Wird in einem weiteren Spiel ein anderer nicht spielberechtigter Spieler eingesetzt, gibt es einen weiteren Punktabzug. (§ 20 Abs. 10 und 11).
Spielausfall, Spielabbruch, Nichtantreten von Mannschaften
Der bisherige Text im § 25 Abs. 1 setzt die Folgen bei einem verschuldeten Spielausfall und einem Spielabbruch gleich. Hier wird jetzt differenziert. Es ist ein Unterschied, ob eine Mannschaft nicht zum Spiel antritt oder ob das Spiel aus Verschulden einer Mannschaft abgebrochen wird. Beim Spielabbruch gilt ein Spiel als gespielt und wird entsprechend gewertet, während bei Nichtantreten einer Mannschaft bzw. schuldhaftem Spielausfall die verursachende Mannschaft durch Abzug von 3 Punkten bestraft wird, das Spiel aber im Regelfall neu angesetzt wird. Nur dann, wenn es nicht neu angesetzt wird, oder bei Spielabbruch aus Verschulden einer Mannschaft wird es nach Punkten und Toren gewertet. Letzteres gilt auch in Fällen, wenn eine Mannschaft gemäß § 11 Abs. 4 der Satzung vorrübergehend von der Teilnahme an Meisterschaftsspielen ausgeschlossen wird, z.B. wegen rückständiger Beitragszahlungen. Unverändert gilt die Bestimmung § 39 Abs. 6, nach der bei Nichtantreten einer Bundesligamannschaft 6 Punkte abgezogen werden.. (§ 25 Abs. 1 und 2).
Versuchsregel „Spielausschlüsse für Betreuer“ bei Bundesligaspielen in der Feldhockeysaison 2007/2008
In der Feldhockeysaison 2007/2008 und in der Hallenhockeysaison 2007/2008 der Bundesligen werden auf der Mannschaftsbank sitzende Betreuer, Trainer, Ärzte oder Physiotherapeuten oder andere Personen (im Weiteren mit Betreuer bezeichnet) wie Auswechselspieler behandelt und können durch eine gelbe, gelb-rote oder rote Karte auf Zeit oder auf Dauer vom Spiel ausgeschlossen werden. Während des Spielausschlusses eines Betreuers muss einer der sich auf dem Spielfeld befindlichen Spieler dieses verlassen. Nach einem Jahr soll dann darüber entscheiden werden, ob diese Regelung dauerhaft beibehalten und ggf. auf andere Spielklassen ausgedehnt werden soll. Der Regeltext wird durch die KSR erarbeitet und rechtzeitig vor dem 1.9.2007 veröffentlicht. Da es sich um eine Versuchsregel handelt, werden die betroffenen Bestimmungen § 22 , § 23 sowie § 35 Abs. 4 Buchst. j, k und l SPO DHB noch nicht geändert, sondern sinngemäß angewandt. Unabhängig von dieser Versuchsregel müssen ab Beginn der neuen Saison diese Betreuer bei Bundesligaspielen namentlich im Spielberichtsbogen eingetragen werden. Nur diese namentlich eingetragenen Betreuer (bis zu drei Personen) dürfen auf der Mannschaftsbank sitzen. Da ohnehin ein neuer Spielberichtsbogen für den Bereich des DHB gedruckt werden muss, werden die notwendigen Spalten für zusätzliche Eintragungen dort berücksichtigt. (§ 28 Abs. 5, § 29 Abs. 3 und § 32 Abs. 1).
Änderung von Strafen
Da die Spielerpässe gewöhnlich in einer Passmappe aufbewahrt werden, kann es vorkommen, dass die gesamte Mappe nicht zum Spiel mitgeführt wird. Damit die Strafe für den einen Vorgang nicht zu hoch ist, wird die Höchstsumme auf 100 € begrenzt. Da sich die bisherige Strafe bei unterlassenem Einsatz von „Ballkindern“ als zu niedrig erwiesen hat, um wirksam zu sein, beträgt das Strafgeld jetzt je fehlendes „Ballkind“ 20 €. Der Einsatz von „Ballkindern“ bei Meisterschaftsspielen der 2. Bundesligen gemäß § 39 Abs. 8 wird ab Beginn der folgenden Feldhockeysaison 2008/2009 verpflichtend. (§ 50 Abs. 1).
Pilotversuch 1. Bundesliga Herren Feldhockeysaison 2007 / 2008
Die Richtlinien für den Pilotversuch bei der Durchführung der Ligaspiele und zur Ermittlung der Deutschen Meisters im Feldhockey des Spieljahres 2007/2008 sind in einem neuen Anhang 6 der SPO DHB zusammengefasst.
1. Durchführung der Meisterschaftsspiele
In der Vorrunde (Ligaphase) der Meisterschaftsspiele der 1. Bundesliga Herren spielen die 12 Mannschaften in einer einfachen Runde jeder gegen jeden ohne Rückspiel (Gruppenspiele).
Die Mannschaften, die nach Abschluss der Gruppenspiele der Vorrunde die Plätze eins bis acht belegen, ermitteln in Play-off-Spielen „Best of Three“ der Viertelfinalrunde an zwei Wochenenden die Teilnehmer an der Meisterschaftsrunde und an der Hoffnungsrunde. Die Mannschaft, die jeweils zwei Spiele gewinnt, ist Gesamtsieger dieser Spielpaarung und ist teilnahmeberechtigt an der Meisterschaftsrunde. Die jeweils unterlegene Mannschaft ist teilnahmeberechtigt an der Hoffnungsrunde.
Die Sieger der Viertelfinalspiele ermitteln in einer einfachen Runde (Meisterschaftsrunde) jeder gegen jeden ohne Rückspiel (Gruppenspiele) die Teilnehmer am Endspiel um die Deutsche Meisterschaft (Erst- und Zweitplatzierter) sowie einen Teilnehmer am Relegationsspiel zur Ermittlung der dritten am Wettbewerb Euro Hockey League teilnahmeberechtigten Mannschaft (Drittplatzierter). Die beiden Endspielteilnehmer sind für den Wettbewerb Euro Hockey League qualifiziert.
Die Verlierer der Viertelfinalspiele ermitteln in einer einfachen Runde (Hoffnungsrunde) jeder gegen jeden ohne Rückspiel (Gruppenspiele) den zweiten Teilnehmer am Relegationsspiel zur Ermittlung der dritten an am Wettbewerb Euro Hockey League teilnahmeberechtigten Mannschaft (Erstplatzierter).
Die Endrunde um die Deutsche Feldhockeymeisterschaft wird unter Beteiligung der acht Bestplatzierten der Vorrunde an einem Wochenende (Samstag, Sonntag) und an einem Ort ausgetragen. Dabei werden am Samstag die jeweils letzten Spiele der Meisterschaftsrunde und der Hoffnungsrunde ausgetragen. Am Sonntag findet das Relegationsspielspiel zur Ermittlung eines Teilnehmers am Wettbewerb Euro Hockey League sowie das Endspiel um die Deutsche Meisterschaft statt.
Die Mannschaften, die nach Abschluss der Gruppenspiele der Vorrunde die Plätze neun bis zwölf belegen, ermitteln in einer Doppelrunde (Abstiegsrunde) jeder gegen jeden in Hin- und Rückspielen (Gruppenspiele) zwei Mannschaften, die aus der 1. Bundesliga absteigen. Die in den Spielen der Vorrunde erzielten Ergebnisse werden nicht übernommen. Die Mannschaften, die nach Abschluss der Gruppenspiele in der Abstiegsrunde den vorletzten und den letzten Platz belegen, steigen in die Gruppe der 2. Bundesliga Herren ab, der ihr Verein regional angehört.
2. Spielwertung
Bei den Gruppenspielen der Vorrunde, der Meisterschaftsrunde, der Hoffnungsrunde und der Abstiegsrunde werden das nach der regulären Spieldauer (2 x 35 Minuten) gewonnene Spiel mit drei Punkten für die siegreiche und das verlorene Spiel mit null Punkten für die unterlegene Mannschaft gewertet. Das nach Ablauf der regulären Spieldauer (2 x 35 Minuten) unentschiedene Spiel wird durch 7-m-Schießen entschieden. Die Mannschaft, die danach als Sieger feststeht, erhält zwei Punkte, der Verlierer einen Punkt.
Sind nach Abschluss der Gruppenspiele Mannschaften punktgleich, wird über die Platzierung nach § 24 Abs. 2 entschieden, wobei nur die Tore zählen, die während der regulären Spieldauer (2 x 35 Minuten) erzielt wurden. Bei notwendigen Entscheidungsspielen der Meisterschaftsrunde und der Hoffnungsrunde wird das unentschiedene Spiel durch 7-m-Schießen entschieden.
Endet ein „Play-off-Spiel“ der Viertelfinalrunde nach Ablauf der regulären Spieldauer von 2 x 35 Minuten unentschieden, wird es durch 7-m-Schießen entschieden. Die Mannschaft, die dieses 7-m-Schießen gewinnt, ist Sieger des Spiels.
Endet das Relegationsspiel zur Ermittlung des dritten Teilnehmers am Wettbewerb Euro Hockey League oder das Endspiel um die Deutsche Feldhockeymeisterschaft nach Ablauf der regulären Spielzeit von 2 x 35 Minuten unentschieden, wird es durch Verlängerung gemäß § 24 Abs. 3 und erforderlichenfalls durch 7-m-Schießen entschieden.
3. Gewinn- und Kostenverteilung
Die Schiedsrichter- und die Schiedsrichterbeobachterkosten aller Spiele – ausgenommen die sechs Spiele der Endrunde um die Deutsche Feldhockeymeisterschaft – werden auf alle Mannschaften entsprechend der Anzahl ihrer Spiele umgelegt.
Bei allen Gruppenspielen, denen kein Rückspiel folgt, werden die Fahrtkosten aller Mannschaften zu gleichen Teilen umgelegt und geschlossen abgerechnet. Dies gilt getrennt für die Vorrunde mit 12 Mannschaften sowie für die Meisterschaftsrunde und die Hoffnungsrunde gemeinsam – mit Ausnahme des letzten Spieltags im Rahmen der Endrunde um die Deutsche Meisterschaft - mit insgesamt acht Mannschaften. Die Einnahmen verbleiben dem Heimverein.
Bei einem erforderlich werdenden dritten Spiel der Viertelfinalrunde (Play-off-Spiele) werden die Einnahmen unter den beiden teilnehmenden Mannschaften zu gleichen Teilen aufgeteilt.
Der Abrechungsmodus der sechs Spiele der Endrunde um die Deutsche Meisterschaft entspricht dem der jetzigen Endrunden.
4. Spielberechtigung
Ein Spieler ist für die der Vorrunde folgenden Meisterschaftsspiele für einen Verein nur dann spielberechtigt, wenn er auch für alle Spiele der Vorrunde spielberechtigt war. Dies gilt nicht für Spieler, die nach dem 1.April noch für die Altersklasse der Jugend A (U18) spielberechtigt sind.
Dies bedeutet konkret, dass die Spielberechtigung für einen Verein ab 01.08.2007 für die gesamte Feldhockeysaison 2007/2008 bestehen muss. Ein Vereinswechsel zum 01.04. 2008 ist nur für Jugendliche (ausgenommen Junioren) möglich, da diese zum 01.08. nicht den Verein wechseln können. Die Möglichkeit nach § 20 SPO DHB, in der Halle für einen anderen Verein zu spielen, oder sich für den Zeitraum der gesamten Hallenhockeysaison zum Feldhockeyspielen ins Ausland abzumelden, bleibt bestehen. Grundsätzlich gilt auch weiterhin die Härtefallregelung gemäß § 20 Abs. 5 e, wobei zu berücksichtigen ist, dass sich daraus kein Anspruch auf das Spielen in einer Erstligamannschaft ergibt. Die bei den Vereinsvertretern diskutierte Kaderliste für die Spielberechtigung zum 01.09. mit 30 Namen ist hinfällig.
Frank Selzer, Vorsitzender des SOA
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