Regeländerungen und Erläuterungen zur Feldsaison 2004
Gültig ab 1. April 2004
Die von der FIH mit Wirkung vom 1. 1. 2004 beschlossenen Regeländerungen
werden für den Bereich des DHB übernommen und dort ab dem 1. 4. 2004 gültig.
Ein neues DHB-Regelheft für Feldhockey ist in Vorbereitung und wird
voraussichtlich bis Mitte des Jahres verfügbar sein. Die Änderungen sind
relativ geringfügig und werden wie folgt aufgeführt:
1. Hoher Schlenzball
Spieler dürfen nunmehr im laufenden Spiel den Ball auch so schlenzen oder
heben, dass er in den gegnerischen Schusskreis fällt. Dabei darf jedoch kein
anderer Spieler gefährdet werden. Wird der Ball beim Ansteigen gefährlich, ist
auf Freischlag für die Gegenspieler am Ort der Ausführung zu entscheiden.
Entsteht die Gefahr am Ort der Landung, wird das Spiel mit einem Freischlag an
dieser Stelle für die gegnerische Mannschaft fortgesetzt. Entsteht die Gefahr
im Schusskreis, darf der Freischlag entweder innerhalb des Schusskreises an
beliebiger Stelle oder außerhalb an einer Stelle ausgeführt werden, die bis zu
15 m von der Grundlinie entfernt auf einer gedachten Linie liegt, die parallel
zu den Seitenlinien durch den Punkt führt, an dem die Gefahr entstanden ist.
2. Bully
Die Durchführung eines Bullys wurde dahingehend geändert, dass die Freigabe
durch Pfiff des Schiedsrichters erfolgt und anschließend jeder der beiden
beteiligten Spieler nur noch einmal zuerst mit dem Stock den Boden rechts vom
Ball und anschließend den Stock des Gegenspielers mit der flachen Seite des
eigenen Stockes über dem Ball berühren muss. Danach ist es jedem der beiden
Spieler erlaubt, den Ball sofort zu spielen.
3. Strafecke
Die Versuchsregel des vergangenen Jahres, wonach bei der Durchführung einer
Strafecke der Ball vor dem ersten Torschuss nicht mehr bewegungslos angehalten
werden oder zur Ruhe gekommen sein muss, gilt weiterhin. Der Ball muss jedoch
vor dem ersten Torschuss den Schusskreis vollständig verlassen haben. Dies gilt
auch für den Fall, dass der Ball zuvor im Schusskreis zur Ruhe gekommen oder
von einem anderen Spieler angehalten, abgespielt oder abgelenkt worden ist.
Eine Strafecke, auch eine „Schlussstrafecke“ bei Ende der ersten Halbzeit
und bei Spielende, ist dann beendet, wenn
a) ein Tor erzielt wird;
b) ein Angreifer einen Regelverstoß begeht;
c) der Ball den Schusskreis um mehr als 5 m verlassen hat;
d) der Ball den Schusskreis zum zweiten Mal verlassen hat;
e) der Ball über die Grundlinie gespielt und keine weitere Strafe verhängt
wird;
f) ein 7 m-Ball verhängt wird;
Wenn das Spiel während der Durchführung einer Strafecke wegen einer Verletzung
oder aus einem anderen Grund angehalten und dabei keine Strafe verhängt wurde,
muss die Strafecke wiederholt werden.
Wenn sich ein Verteidiger bei der Durchführung einer Strafecke im Moment des
Torschusses näher als 5 m zum Ball befindet und von diesem unterhalb des Knies
getroffen wird, muss die Strafecke wiederholt werden. Wird er oberhalb des Knies
getroffen, ist dies als gefährlich zu werten und mit einem Freischlag für die
verteidigende Mannschaft zu bestrafen.
4. Auswechseln
Wie bisher dürfen Spielerwechsel „fliegend“ erfolgen. Nach der Verhängung
einer Strafecke und bis zu deren Beendigung darf jedoch nicht ausgewechselt
werden. Eine Ausnahme bildet ein verletzter Torwart, der immer ausgewechselt
werden kann. Wird nach der Verhängung einer Strafecke ein Torwart vom Platz
gestellt, kann für ihn ein anderer Torwart seiner Mannschaft auf das Spielfeld,
und ein Feldspieler muss für ihn den Platz verlassen. Wird bei der Durchführung
einer Strafecke eine weitere Strafecke verhängt, kann ein Spielerwechsel erst
nach deren Ausführung erfolgen. In Bezug auf das Auswechseln gilt eine
Strafecke auch dann als beendet und Spielerwechsel sind erlaubt, wenn während
der Ausführung auf Bully entschieden wird.
Feldspieler, die zur Behandlung einer Verletzung, zur Erfrischung, zum Austausch
einer Spielausrüstung oder aus einem anderen Grund außer einer Auswechselung
das Spielfeld verlassen, dürfen dieses nur in dem Bereich von 3 m zur
Mittellinie wieder betreten. Im Gegensatz zu frühren Bestimmungen ist dazu die
Genehmigung des Schiedsrichters nicht mehr erforderlich.
5. 7 m-Ball
Wenn bei der Durchführung eines 7 m-Balls der Torwart das Erzielen eines Tores
dadurch verhindert, weil er absichtlich die Torlinie verlässt oder einen oder
beide Füße bewegt, bevor der Ball gespielt wurde, wird der 7 m-Ball
wiederholt. Geschieht dies zum ersten Mal, muss der Torwart zusätzlich mit
einer grünen Karte verwarnt werden. War der Torwart bereits vorher verwarnt,
ist ihm gemäß den DHB-Richtlinien zur Vergabe von persönlichen Strafen die nächsthöhere
Strafe zu geben. Dies gilt auch dann, wenn er bei dem gleichen 7 m-Ball einen
weiteren absichtlichen Regelverstoß begeht.
Bei jedem anderen Regelverstoß durch den Torwart, der das Erzielen eines Tores
verhindert (Abwehr mit der runden Seite des Stockes), wird ein Straftor verhängt.
6. Schlägerwechsel
Das Wechseln eines Schlägers zum Zweck der Ausführung einer Strafecke oder
eines 7 m-Balls ist verboten, es sei denn, der Schläger ist defekt.
7. Hoher Stock
Nach wie vor gilt die Regel, dass Spieler mit keinem Teil ihres Stockes den Ball
spielen dürfen, wenn sich dieser über Schulterhöhe befindet. Die verbindliche
Versuchsregel des vergangenen Jahres erlaubt jedoch eine Ausnahme: Torwarten und
Feldspielern ist es erlaubt, in ihrem eigenen Schusskreis mit der flachen Seite
des Stockes einen Torschuss in jeder Höhe anzuhalten oder abzulenken.
Falls durch das erlaubte Anhalten oder Ablenken ein gefährliches Spiel
entsteht, muss auf Strafecke entschieden werden. Wird der Ball jedoch über
Schulterhöhe herausgeschlagen und dadurch das Erzielen eines Tores verhindert,
ist auf 7 m-Ball zu entscheiden.
8. „Ballkinder“
Zur Erinnerung wird nochmals darauf hingewiesen, dass im Feldhockey bei
Meisterschaftsspielen der 1. Bundesligen (Damen und Herren) die Heimvereine
verpflichtet sind, mindestens 4 „Ballkinder“ einzusetzen. Werden keine oder
weniger als 4 „Ballkinder“ eingesetzt, müssen die Schiedsrichter dies auf
dem Spielberichtsbogen vermerken.
Stand: 20. 03. 2004
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Willibald Schmidt, KSR
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