Klarstellung zum Spielerwechsel in der Halle
In der KSR Mitteilung Nr. 10 (DHZ Nr. 36 vom 21.10.04) wurden die
Bestimmungen zum Spielerwechsel in der Halle veröffentlicht. Abweichend
hiervon und abweichend von der FIH-Regel hat die KSR für den nationalen
Spielverkehr neu festgelegt, dass auch Torwarte, ebenso wie Feldspieler,
nur in einem Bereich von 3 m zur Mittellinie ausgetauscht werden dürfen.
Gleichzeitig gilt, dass die Spielzeit zum Austausch von Torwarten nur dann
anzuhalten ist, wenn der auszutauschende Torwart verletzt oder vom Spiel
ausgeschlossen worden ist.
Die Schiedsrichter sind angehalten, besonders nach der Verhängung einer
Strafecke darauf zu achten, dass keine Spielerwechsel erfolgen. Stehen zu
diesem Zeitpunkt Spieler an der Mittellinie zum Wechsel bereit, ist ein
rechtzeitiger Hinweis auf die Regel, dass erst nach Beendigung der
Strafecke bzw. einer Folgeecke gewechselt werden darf, hilfreich und wird
den Wechselfehler normalerweise verhindern.
Grundsätzlich gilt, dass Wechselfehler nur dann zu ahnden sind, wenn sie
erheblich sind, d. h. wenn dadurch für die Gegenmannschaft ein
erkennbarer Nachteil entsteht.
Die neue Hallenregel 2.3 erfordert folgende Klarstellung zur Handhabung
von Strafen bei Verletzung der Regel zum Spielerwechsel:
Wenn im laufenden Spiel, also nicht nach Verhängung einer
Strafecke, regelwidrige Spielerwechsel erfolgen (ein oder mehrere Spieler
zuviel auf dem Spielfeld, Wechsel außerhalb der Wechselzone), ist gemäß
Regel 12.3e eine Strafecke gegen die Mannschaft zu verhängen, die den
Regelverstoß begangen hat. Gleichzeitig ist der vorherige Zustand wieder
herzustellen. Zusätzlich ist eine persönliche Strafe gegen Spieler zu
verhängen, die mit erkennbarer Absicht regelwidrig das Spielfeld betreten
haben.
Wenn nach der Verhängung einer Strafecke regelwidrig Spieler
ausgewechselt werden, bevor die Strafecke gespielt wird, haben die
Schiedsrichter zunächst den regelgerechten Zustand wieder herzustellen,
also nur die berechtigten Spieler auf dem Spielfeld zu belassen. Gegen
Spieler, die in dieser Spielsituation regelwidrig das Spielfeld betreten
haben, kann bei erkennbarer Absicht lediglich eine persönliche Strafe
ausgesprochen werden.
Ist zum Zeitpunkt des regelwidrigen Wechsels eine Strafecke in der Ausführung,
also noch nicht nach den Regeln beendet, ist bei einem Wechselfehler durch
die Angreifer das Spiel sofort zu unterbrechen und auf Strafecke gegen
diese zu entscheiden. Bei einem Wechselfehler durch die Verteidiger läuft
unter Beachtung der Vorteilsregel die Strafecke zunächst weiter und ist
nur dann zu wiederholen, wenn dabei kein Tor erzielt wurde. In beiden Fällen
ist nach dem Pfiff der Schiedsrichter der vorherige Zustand wieder
herzustellen. Zusätzlich kann gegen Spieler, die während der Ausführung
einer Strafecke regelwidrig und mit erkennbarer Absicht das Spielfeld
betreten haben, eine persönliche Strafe ausgesprochen werden. Erst nach
Beendigung der Strafecke bzw. der Folgestrafecke dürfen Spieler beider
Mannschaften ausgetauscht werden.
Stand: 08.11.2004
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Willibald Schmidt Kommission für Schiedsrichter- und Regelfragen des Deutschen Hockey-Bundes (KSR DHB)
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