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 Fortbewegen des Balles 
Immo Rühling 
Ist es im Feldhockey erlaubt, gegen den eigenen Schläger absichtlich mit dem Fuß zu treten, um damit den vor der flachen Seite des Schlägers
liegenden Ball vorwärts zu treiben? Hierbei soll unterstellt werden, daß durch diese Aktion niemand gefährdet wird. 
Antwort der DHB KSR 
Willibald Schmidt 
Der Ball darf nur unmittelbar mit dem Stock, also nicht durch einen Tritt gegen den Stock, fortbewegt werden. Im Regelheft sind auf Seite 14/15 Begriffsbestimmungen für Feldhockey aufgeführt. Punkt 10 beschreibt den Begriff "Spielen des Balles" und sagt aus, daß der Ball mit dem Stock anzuhalten, abzulenken oder fortzubewegen ist. Das schließt aus, daß der Ball durch einen Tritt gegen den Stock bewegt werden kann. 
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